Prüfung ist abgeschlossen: Amprion wechselt die Mastform
Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion ist nach intensiver Prüfung zum Ergebnis gekommen, für die drei noch nicht genehmigten Abschnitte der Leitung Kruckel-Dauersberg die Mastform in großen Teilen zu wechseln. Der grundsätzliche Wechsel der von Amprion im Vorfeld favorisierten Mastform Donau auf die Mastform Tonne ist technisch und genehmigungsrechtlich möglich. Die neuen Erkenntnisse werden in die Planungen eingebracht.
Ausgangssituation
In den Stellungnahmen und Einwendungen zu den Genehmigungsverfahren und in intensiven Gesprächen mit Bürgern, Politik und Verwaltung wurde vielfach eine schmalere Mastform zur Diskussion gestellt. Nach intensiver Prüfung wurde der Wechsel der Mastform geprüft und als umsetzbar bewertet.
Weiteres Vorgehen in den Planungsabschnitten
Entsprechend dem aktuellen Verfahrens- und Genehmigungsstand, wird die Änderung der Mastform in die Unterlagen eingearbeitet.
Für den Genehmigungsabschnitt A2 (Umspannanlage Garenfeld bis Punkt Ochsenkopf/Iserlohn) steht die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen noch aus, daher werden die Erkenntnisse bereits bei der Antragsstellung berücksichtigt. Amprion wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 2020 die Planfeststellungsunterlagen bei der Bezirksregierung Arnsberg einreichen.
In den laufenden Verfahren im Genehmigungsabschnitt B (Punkt Ochsenkopf/Iserlohn bis Punkt Attendorn) und C (Punkt Attendorn bis Landesgrenze Rheinland-Pfalz) wird es eine Planänderung geben. Diese Planänderung wird über ein sogenanntes Deckblattverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Insgesamt wird es für beide Genehmigungsabschnitte jeweils zwei Planänderungen geben. Nach aktueller Planung wird Amprion das erste Deckblatt im Mai dieses Jahres für den nördlichen Bereich der Hansestadt Attendorn einreichen. Anschließend werden sukzessive bis ins 1. Halbjahr 2021 die weiteren Deckblätter eingereicht.
Verringerung der Eigentumsinanspruchnahme
Der Wechsel der Mastform führt zu einer schmaleren Trasse. Allerdings werden die Masten höher ausfallen als die Masten in der Ursprungsplanung. Die schmaleren, aber höheren Masten führen zu einer Verringerung der Schutzstreifen und somit der Eigentums- und Flächeninanspruchnahme.