Amprion und Emsländisches Landvolk schließen Rahmenvereinbarung ab

Vom Bau und Betrieb der neu geplanten 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Meppen und Wesel sind hauptsächlich private Grundstücke betroffen. Dafür erhalten die Grundstückseigentümer Entschädigungszahlungen.

Für den niedersächsischen Teil der Leitung hat sich Amprion mit der Vereinigung des Emsländischen Landvolkes auf eine Rahmenvereinbarung zu den Entschädigungszahlungen geeinigt. Diese Einigung sieht Regelungen zur Grundstücksnutzung und den Entschädigungszahlungen zwischen Amprion und den Grundstückseigentümern vor. Der Rahmenvertrag wurde vom Emsländischen Landvolk gemeinsam mit Amprion vorgestellt. Am 8. Juni und am 11.

Juni kamen bei den Veranstaltungen in Dalum und Emsbüren insgesamt über 200 Bürger zusammen, um sich über die vertragliche Grundlage und den daraus resultierenden Ergebnissen zu informieren. Amprion und das Emsländische Landvolk hatten im Vorfeld alle, nach aktuellem Planungsstand betroffenen, Grundstückseigentümer schriftlich zu der Veranstaltung eingeladen.

Holger Hübert, der seitens Amprion für den Leitungsrechtserwerb zuständig ist, stellt hierzu fest: "Mit dieser Rahmenvereinbarung haben alle Beteiligten eine sehr gute Grundlage auf der Amprion nun die privatrechtliche Sicherung der Leitung durchführen kann."

Der Dortmunder Stromübertragungsnetzbetreiber Amprion plant auf einer Länge von etwa 150 Kilometer den Bau der geplanten Leitung. In Niedersachsen ist der Freileitungsabschnitt von der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen bis nach Meppen etwa 56 Kilometer lang.

Michael Weber
Michael Weber
Projektsprecher