EEG-Umlage beträgt für das Jahr 2020 6,756 Cent pro Kilowattstunde
- Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen EEG-Umlage und Offshore-Netzumlage
- EEG-Umlage ist 5,5 Prozent höher als im Vorjahr
- Offshore-Netzumlage beträgt 0,416 Cent pro kWh und entspricht somit Vorjahreswert
15. Oktober 2019. Bayreuth, Berlin, Dortmund, Stuttgart. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben heute die EEG-Umlage für das Jahr 2020 veröffentlicht. Sie beträgt 6,756 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und ist damit 5,5 Prozent höher als im Vorjahr (2019: 6,405 ct/kWh).
Gleichzeitig wurde die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2020 veröffentlicht. Sie bezieht die Kosten für den Ausbau des Offshore-Netzes in Nord- und Ostsee ein, die vor 2019 über die Netzentgelte gewälzt wurden. Die Offshore-Netzumlage beträgt 0,416 ct/kWh für das Jahr 2020 (2019: 0,416 ct/kWh).
Zur EEG-Umlage:
Grundlage für die Berechnung der EEG-Umlage ist die Prognose der im Jahr 2020 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie des zu erwartenden Stromverbrauchs. Für 2020 ergeben die Berechnungen einen Umlagebetrag von 23,9 Milliarden Euro. Die EEG-Umlage wird von Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde entrichtet und dient der Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Die Übertragungsnetzbetreiber erheben die Umlage nach den gesetzlichen Vorgaben des EEG.
Für das Jahr 2020 wird im Vergleich zur Prognose 2019 eine weitere Zunahme von Strom aus regenerativen Anlagen um etwa 8,6 Terawattstunden (TWh) auf etwa 226 TWh prognostiziert (dies entspricht einer Fördersumme von 26,2 Milliarden Euro). Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Prozent erhöht haben, sowie unter Berücksichtigung weiterer Kosten bzw. Erlöspositionen ergibt sich für 2020 eine prognostizierte Deckungslücke von etwa 24,2 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Kernumlage für 2020 von etwa 6,8 ct/kWh. Davon entfallen etwa 2,5 ct/kWh auf Photovoltaik, etwa 1,6 ct/kWh auf Energie aus Biomasse, etwa 1,4 ct/kWh auf Windenergie an Land und etwa 1,2 ct/kWh auf Windenergie auf See.
In die finale Umlageberechnung fließen zusätzlich der Stand des EEG-Kontos sowie die sogenannte Liquiditätsreserve ein. Das EEG-Konto war zum 30. September 2019 mit 2,2 Milliarden Euro im Plus. Diese positive Deckung des EEG-Kontos 2019 wurde bei der Bestimmung der EEG-Umlage 2020 berücksichtigt und senkt diese rechnerisch um etwa 0,6 ct/kWh. Da der Kontostand aber rund 40 Prozent niedriger war als zum 30. September 2018, führt dies allerdings auch zu einem Anstieg der EEG-Umlage für das Jahr 2020 gegenüber der Umlage 2019.
Im Jahr 2019 lag der Spotmarktpreis bis zum Zeitpunkt der Umlagen-Veröffentlichung durchschnittlich rund 8 Euro/MWh unter dem gesetzlich anzusetzenden Preis. Eine ähnliche Tendenz zeigt sich in den Futures-Preisen bis Ende dieses Jahres, wodurch sich erwartungsgemäß weitere Mindererlöse ergeben werden. Dadurch wird das Startniveau
des EEG-Kontostandes 2020 deutlich niedriger liegen als im Vorjahr. Unter Berücksichtigung dieser Effekte wird die Liquiditätsreserve mit 8,0 Prozent angesetzt, bezogen auf die prognostizierte Deckungslücke. Sie liegt 2020 somit bei rund 1,9 Milliarden Euro. Der Anteil der Liquiditätsreserve an der EEG-Umlage beträgt etwa 0,5 ct/kWh.
Die Liquiditätsreserve dient dazu, Schwankungen auf dem EEG-Konto abzufedern. Diese Schwankungen ergeben sich aus Abweichungen zwischen der Prognose und der tatsächlichen Einspeisung aus erneuerbaren Energien. So führen zum Beispiel besonders sonnenreiche Jahre zu höheren Vergütungen für Strom aus Photovoltaikanlagen, als im Durchschnitt zu erwarten wäre. Auch ein Absinken der Börsenpreise lässt die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien-Anlagen stärker steigen, bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen.
Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgt auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur. Diese überwacht die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung und Weitergabe der EEG-Umlage sowie die Vermarktung der EEG-Strommengen und regelt die Anforderungen für deren Vermarktung.
Zur Mittelfristprognose:
Zusammen mit der EEG-Umlage haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber auch die EEG-Mittelfristprognose (EEG-Vorschau) veröffentlicht. Sie beinhaltet die wahrscheinliche Entwicklung der Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem EEG für die nächsten fünf Jahre. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden unter anderem Prognosedaten zur installierten Leistung, der eingespeisten jährlichen Strommenge, der an die Anlagenbetreiber auszuzahlenden finanziellen Förderung sowie zum Letztverbraucherabsatz veröffentlicht. Detaillierte Information hierzu finden sich unter www.netztransparenz.de/EEG/Mittelfristprognosen/Mittelfristprognose-2020-2024
Zur Offshore-Netzumlage:
Neben der EEG-Umlage haben die Übertragungsnetzbetreiber heute auch die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG veröffentlicht. In diese Umlage fließen die Kosten für Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerungen und für die Anbindung von Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee ein. Die Offshore-Netzumlage bewegt sich im Vergleich zum Vorjahr mit 0,416 ct/kWh auf dem gleichen Niveau (2019: 0,416 ct/kWh).
Kostenbasis für die Berechnung der Offshore-Netzumlage sind zum einen die für das Jahr 2020 prognostizierten wälzbaren Kosten aus Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks sowie die prognostizierten Kosten für Errichtung und Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen. Zum anderen wird die Differenz zwischen den tatsächlich wälzbaren Kosten des Jahres 2018 und dem Vortrag aus der Jahresabrechnung des Jahres 2018 einbezogen. Für 2020 ergeben die Berechnungen ein Kostenvolumen von rund 1,6 Milliarden Euro. Die bei der Berechnung berücksichtigten umlagepflichtigen Letztverbrauchsmengen basieren auf von Netzbetreibern sowie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemeldeten Prognosewerten.
Weitere Information finden Sie hier:
EEG-Umlage: www.netztransparenz/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht
Offshore-Netzumlage: www.netztransparenz.de/EnWG/Offshore-Netzumlage/Offshore-Netzumlagen-Uebersicht/Offshore-Netzumlage-2020
Ansprechpartner:
50Hertz Transmission GmbH
Volker Kamm, T +49 30 5150 3417, M +49 172 3232759, moc.ztreh05@mmak.reklov
Amprion GmbH
Solveig Wright, T +49 231 5849 13785, M +49 1520 8204961, ten.noirpma@thgirw.gievlos
TenneT TSO GmbH
Ulrike Hörchens, T +49 921 50740 4045, M +49 151 17131120, ue.tennet@snehcreoh.ekirlu
TransnetBW GmbH
Annett Urbaczka, T +49 711 21858 3567, M +49 170 844 8442, ed.wbtensnart@akzcabru.a