Deutsche Übertragungsnetzbetreiber berechnen erstmals bundeseinheitliches Netzentgelt
Im Jahr 2019 werden die Netzentgelte der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW erstmals einen bundeseinheitlichen Netzentgeltanteil enthalten. Dieser wird aus 20 Prozent der jeweiligen Kostenbasis (Erlösobergrenze) der Übertragungsnetzbetreiber berechnet, während von den übrigen 80 Prozent die unternehmensindividuellen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber bestimmt werden.
Grundlagen sind das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG), das im Juli 2017 in Kraft getreten ist, sowie die Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte vom 25. April 2018. Das NEMoG sieht eine schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte ab 2019 bis zum Jahr 2022 vor, sodass ab 2023 vollständig bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte bestehen. Dabei steigt der Anteil der einheitlichen Komponente jährlich um 20 Prozent, während der unternehmensspezifische Anteil entsprechend sinkt.
Bisher haben die Übertragungsnetzbetreiber die Netzentgelte jeweils aus der unternehmensspezifischen und durch die Bundesnetzagentur anerkannten Erlösobergrenze sowie der jeweiligen prognostizierten Stromentnahme aus ihrem Übertragungsnetz berechnet. Das bundeseinheitliche Netzentgelt kalkulieren 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW gemeinsam. Am 1. Oktober veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber erstmals sowohl die unternehmensindividuellen Netzentgelte als auch das bundeseinheitliche Netzentgelt. Die am jeweiligen Übertragungsnetz angeschlossenen Netzkunden zahlen die Summe aus beiden Entgeltkomponenten.
Ab dem Jahr 2023 werden die Netzentgelte vollständig vereinheitlicht sein. Die Netzentgelte werden weiterhin in Form von Arbeits- und Leistungspreisen in Cent pro Kilowattstunde und Euro pro Kilowatt berechnet. Am 1. Oktober 2018 werden die vorläufigen Netzentgelte und spätestens am 31. Dezember 2018 die endgültigen Netzentgelte für 2019 veröffentlicht.