Leitungsbau im Wesentlichen bestätigt - Planergänzung erforderlich
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Planfeststellungsbeschluss für die 380-Kilovolt-Höchstspannungsleitung von Rommerskirchen nach Bornheim-Sechtem im Wesentlichen bestätigt. Nachbesserungsbedarf sieht das Gericht lediglich in der Abwägung der Trassenvarianten im Raum Köln. Der Bau der Leitung wird dadurch nicht verzögert, da die erforderliche Ergänzung auf einen späteren Bauabschnitt begrenzt ist. Der schon begonnene Leitungsbau an den Enden der Leitung wird fortgesetzt. Die geplante Verbindung ist von besonderer Bedeutung für die Versorgungssicherheit Nordrhein-Westfalens und den überregionalen Stromtransport von Nord- nach Süddeutschland.
Den Nachbesserungsbedarf sieht das Gericht bei der Abwägung der Trassenvarianten zwischen Frechen und Brühl. Amprion wird die erforderlichen Untersuchungen durchführen und die ergänzenden Unterlagen schnellstmöglich bei der Bezirksregierung Köln einreichen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurden am 28. Februar und 1. März drei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln verhandelt. Geklagt hatten Anwohner sowie die Stadtwerke Hürth. Eine weitere Klage eines Gewerbetreibenden aus Pulheim-Brauweiler blieb erfolglos. In den Verhandlungen war Amprion als Beigeladene vertreten. Über eine weitere noch laufende Klage entscheidet das Bundesverwaltungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt.
Bedeutung des Projekts
Bei dem Leitungsbauvorhaben Rommerskirchen-Sechtem handelt es sich um einen Abschnitt der Verbindung zwischen Osterath und Weißenthurm. Dieses Projekt ist ein Vorhaben des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG), das die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf konkreter Leitungen gesetzlich regelt. Die geplante Verbindung ist von besonderer Bedeutung für die Versorgungssicherheit Nordrhein-Westfalens und den überregionalen Stromtransport von Nord- nach Süddeutschland. Durch das Vorhaben wird die Übertragungskapazität im nördlichen Rheinland erhöht, die neben der Übertragung von Windenergie aus dem Nordwesten nach Süden auch aufgrund regionaler Einspeisung von Kraftwerksleistung erforderlich ist. Der Neubau ergänzt die netzverstärkenden Maßnahmen in den Ballungsräumen Rhein/Main und Rhein/Neckar und beugt künftig Engpässen im Netzgebiet südlich von Osterath vor.
Für Vorhaben nach dem EnLAG besteht die Besonderheit einer erst- und letztinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts. Der Gesetzgeber will damit eine Beschleunigung der EnLAG-Vorhaben als vordringliche Infrastrukturprojekte auch in Gerichtsverfahren sicherstellen.
100 Strommasten weniger
Für die geplante Höchstspannungsfreileitung sollen die existierenden Trassenräume der vorhandenen 110- und 220-kV-Freileitungen genutzt werden. Die alten Freileitungen werden zurückgebaut und die bestehenden 206 Masten durch 115 neue ersetzt, die höher ausfallen. Die Stromkreise der bisherigen 110-kV und 220-kV-Freileitungen werden auf den neuen Masten der 380-kV-Freileitung mitgeführt. Auf diese Weise werden neue Betroffenheiten und die Auswirkung auf Natur und Umwelt so gering wie möglich gehalten.