Höchstspannungsleitung Wehrendorf – Gütersloh: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Trassenführung in Nordrhein-Westfalen

Am 8. Januar 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss für den zweiten Abschnitt der 380-Kilovolt Höchstspannungsleitung Wehrendorf - Gütersloh, Vorhaben Nr. 16 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG), bestätigt.

Das Gericht hatte sich mit der Klage mehrerer Privatpersonen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold für den Abschnitt zwischen dem Punkt Hesseln (Halle, Westfalen) und dem Punkt Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) befasst. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 06.10.2023 von der Bezirksregierung erlassen.

Kern der Klagebegründung war, dass in diesem Abschnitt auf eine Teilerdverkabelung verzichtet werden sollte, um das Vorhaben als reine Freileitung zu bauen. Der zuständige Senat wies die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. „Wir begrüßen, dass das Gericht die Trassenführung der Leitung bestätigt hat und wir den Bau der Leitung wie geplant fortsetzen können“, sagte Michael Weber, Projektsprecher bei Amprion. Der Übertragungsnetzbetreiber hatte Anfang des Jahres mit bauvorbereitenden Maßnahmen zum Wegebau und Herrichtung der Baustelleneinrichtungsflächen begonnen. Im Anschluss erfolgten Arbeiten zur Errichtung der neuen Maste sowie Tiefbaumaßnahmen im Erdkabelabschnitt.

Das Vorhaben EnLAG Nr.16

Mit dem Bau einer neuen rund 70 Kilometer langen 380-kV-Höchstspannungsleitung von Wehrendorf in Niedersachsen nach Gütersloh in Nordrhein-Westfalen schafft Amprion eine leistungsstarke Verbindung zwischen den Wirtschaftsregionen Osnabrück und Ostwestfalen. Das Vorhaben steht auch im Zusammenhang mit dem EnLAG-Vorhaben Nr. 2 von Ganderkesee bis Wehrendorf. Über diese Leitung wird die in Norddeutschland erzeugte Windenergie in Richtung Wehrendorf transportiert. Die daran anschließende Verbindung von Wehrendorf über Lüstringen bis Gütersloh wird für den weiterführenden Transport der Energie benötigt.

Neue Planung nach Gesetzesänderung

Ursprünglich wurde das Vorhaben Nr. 16 als reine Freileitung geplant. Eine Änderung des EnLAG aus dem Jahr 2015 führte zu einer Kennzeichnung als Pilotprojekt für eine Teilerdverkabelung, worauf Amprion die Planungen, unter anderem für diesen Abschnitt, neu aufgenommen hatte.

Punkt Hesseln – Punkt Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS)

Der Abschnitt beginnt mit einem ca. 2,6 km langen Freileitungs-abschnitt vom Punkt Hesseln (Halle, Westf.) bis zur Kabel-übergabestation am Riesberg bei Borgholzhausen. Von dort wird die Leitung auf einer Länge von 4,2 km teilerdverkabelt, um den geschlossenen Siedlungsbereich der Stadt Borgholzhausen zu umgehen.

Der zweite Freileitungsabschnitt zwischen der Kabelübergabe-station Klusebrink im Norden von Borgholzhausen und dem Punkt Königsholz an der Landesgrenze zwischen NRW und NDS umfasst eine Länge von knapp 1,5 km und bildet den nördlichen Abschluss des zweiten Genehmigungsabschnittes.