Netzentgelt bei Amprion fast unverändert
Im kommenden Jahr ändern sich die Netzentgelte bei Amprion nur leicht. Grund hierfür ist die weitere Vereinheitlichung der Netzentgelte: Der Amprion-Anteil liegt bei 40 Prozent, der bundeseinheitliche bei 60 Prozent. In der Höchstspannung erhöhen sich die Netzentgelte um 1,1 bis 1,3 Prozent, in der Umspannebene verändern sie sich um 0,2 bis minus 3,0 Prozent. Ohne die Vereinheitlichung würden die Netzentgelte bei Amprion um etwa 7,5 Prozent sinken.
Die Kalkulation der bundeseinheitlichen Netzentgelte beruht auf einem gemeinsamen Mengengerüst und einer angenommenen Jahreshöchstlast. In der Entgeltkalkulation für 2021 liegt der Stromverbrauch 2021 wegen der derzeit vorherrschenden wirtschaftlichen Bedingungen unterhalb des Niveaus der Berechnungen für 2020.
Die Vereinheitlichung der Netzentgelte 2021 ergibt in den relevanten Benutzungsstunden zwischen 5000 und 8760 Stunden eine Entgelterhöhung in der Höchstspannungsnetzebene von 1,1 bis 1,3 Prozent und in der Umspannebene eine Veränderung von 0,2 bis minus 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ohne die schrittweise Vereinheitlichung würden die Netzentgelte bei Amprion im Mittel um 7,4 Prozent in der Höchstspannung und um 7,7 Prozent in der Umspannebene sinken.
Kostenveränderungen gegenüber 2020 senken die Erlösobergrenze von Amprion um 11,9 Prozent. Grund hierfür sind zum Beispiel die niedrigeren Kosten für Systemdienstleistungen wie Engpassmanagement, Netzverluste und Regelleistung. Hierzu trägt vor allem der voranschreitende Netzausbau bei.
Durch die Vereinheitlichung der Netzentgelte sind Ausgleichszahlungen zwischen den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern erforderlich, damit die jeweilige Erlösobergrenze refinanziert werden kann. Unter den gegenwärtigen Kalkulationsprämissen leistet Amprion 2021 Ausgleichzahlungen an zwei Übertragungsnetzbetreiber.
Anfang Oktober veröffentlichen die deutschen Übertragungsnetzbetreiber jeweils die Indikation der Netzentgelte für das kommende Jahr. Sie können bis zum Jahresende noch angepasst werden. Wenn ein Übertragungsnetzbetreiber seine Netzentgelte nach der Indikation verändert, bedingt dies aufgrund der Vereinheitlichung auch eine Anpassung bei den übrigen Übertragungsnetzbetreibern.
Im Jahr 2021 erfolgt der dritte Schritt der Einführung bundeseinheitlicher Netzentgelte auf Grundlage des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes von 2017. Es sieht eine schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte ab 2019 über fünf Jahre vor, so dass sie ab 2023 vereinheitlicht sein werden.