Warum wird das Kraftwerk Westfalen E umgebaut?
Hintergrund ist die sogenannte Systemrelevanzprüfung, zu der die Übertragungsnetzbetreiber gesetzlich verpflichtet sind. Dabei stellen sie fest, ob bestimmte Anlagen für einen Übergangszeitraum noch weiter in Betrieb bleiben müssen, um in Notfällen die Stabilität des Stromsystems zu sichern.
Aus welchen Gründen kann ein Kraftwerk systemrelevant sein?
Im Mittelpunkt der Systemrelevanzprüfung stehen zwei Fragen:
1. Sind genügend Kraftwerke vorhanden, um das Netz bei Engpässen zu stützen?
Die Übertragungsnetzbetreiber überwachen rund um die Uhr die Leistungsflüsse im Netz. Sie sorgen dafür, dass keine Leitungen überlasten und beheben Netzengpässe. Ein Mittel dafür ist der sogenannte Redispatch von Kraftwerken. Dabei wird die Einspeisung eines Kraftwerks vor einem Netzengpass heruntergefahren und zum Ausgleich hinter dem Netzengpass die Einspeisung eines anderen Kraftwerks erhöht. Dafür werden vorrangig Kraftwerke eingesetzt, die am Strommarkt teilnehmen. Wenn dort aber keine ausreichenden Kapazitäten verfügbar sind, können die Netzbetreiber zusätzlich auf Kraftwerke der Netzreserve zurückgreifen. Diese speisen dann nur für wenige Stunden und auf Anweisung des Übertragungsnetzbetreibers in das Netz ein. Wenn ein zur Stilllegung angemeldetes Kraftwerk für den Redispatch benötigt wird, ist es aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber systemrelevant und muss in die Netzreserve überführt werden.
2. Sind genügend Kraftwerke vorhanden, um die Spannung im Netz auf dem erforderlichen Niveau zu halten?
Damit das Netz funktionstüchtig bleibt, muss es stets unter Spannung stehen. Diese beträgt im Übertragungsnetz 380 oder 220 Kilovolt. Um die Spannung regulieren zu können, speisen die Übertragungsnetzbetreiber sogenannte Blindleistung in das Netz ein. Bisher wurde sie hauptsächlich von den Generatoren der großen Kraftwerke erzeugt. Da Blindleistung nicht über weite Strecken transportiert werden kann, benötigen die Übertragungsnetzbetreiber an bestimmten Stellen im Netz weiterhin Kraftwerke, die sie einspeisen können, wenn und solange dafür keine anderen Betriebsmittel zur Verfügung stehen. Diese Kraftwerke betrachten die Übertragungsnetzbetreiber ebenfalls als systemrelevant. Wäre ein zur Stilllegung angemeldetes Kraftwerk ausschließlich für die Regulierung der Spannung systemrelevant, kann alternativ sein Generator zu einem rotierenden Phasenschieber umgebaut werden. So kann Blindleistung erzeugt werden, ohne dass das entsprechende Kraftwerk weiter Kohle verfeuert. Die Übertragungsnetzbetreiber dürfen den Phasenschieber dann betreiben, bis eine Blindleistungskompensationsanlage gebaut wird und seine Aufgaben übernehmen kann – maximal jedoch acht Jahre lang.
Wie wird die Systemrelevanz festgestellt?
Die Überprüfung ist ein aufwendiges Verfahren, das auf Berechnungen und Analysen der Netzbetreiber basiert. Sie haben verschiedene Szenarien entwickelt, in denen sie betrachten, wie sich das Netz in den nächsten Jahren verändern könnte, welche Mittel dem Netzbetrieb zur Verfügung stehen und ob diese ausreichend sind, um die Systemsicherheit zu gewährleisten. Die Bundesnetzagentur prüft die Analysen der Netzbetreiber und entscheidet anschließend, ob das jeweilige Kraftwerk systemrelevant erklärt und in die Netzreserve überführt, alternativ zum Phasenschieber umgebaut oder aber stillgelegt wird.
Was hat der Kohleausstieg mit dem Stromsystem zu tun?
Im Zuge der Energiewende wandelt sich unser Stromsystem – und das in rasantem Tempo. Zum Schutz des Klimas wollen die EU-Mitgliedsstaaten den Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid reduzieren und vermehrt auf Strom aus erneuerbaren Energien setzen. In Deutschland stammt der verbrauchte Strom schon heute zu rund 40 Prozent aus erneuerbaren Energien. Von all dem merkt der Verbraucher im Alltag nichts. Für ihn kommt der Strom wie gewohnt aus der Steckdose. Tatsächlich jedoch hat die neue Art der Stromerzeugung große Auswirkungen auf die bestehende Energielandschaft. Das stellt die Betreiber der Stromübertragungsnetze vor große Herausforderungen. Mehr dazu finden Sie hier.