Für die Genehmigung einer neuen Stromleitung gehört es dazu, dass die Übertragungsnetzbetreiber vor Baubeginn nach Bodendenkmälern suchen. Das können Siedlungsspuren, Fossilien oder andere im Boden verborgene Zeugnisse der Kultur- oder Erdgeschichte sein. Sie werden vom Denkmalschutzgesetz geschützt. Wie umfangreich die archäologische Untersuchung des Bodens ausfällt, hängt von der historischen Bedeutung der jeweiligen Region ab, in der gebaut wird. Nicht immer sind die Maßnahmen so breit angelegt wie im Fall von ALEGrO. Denn in der deutsch-belgischen Grenzregion, wo die Strombrücke die beiden Nachbarländer verbindet, haben nicht nur die alten Römer und zwei Weltkriege ihre Spuren hinterlassen.
Ausgehend von den Vorgaben im Denkmalschutzgesetz hat ein Fachgutachter deshalb einen sehr umfangreichen, sogenannten „Bodendenkmalpflegerischen Fachbeitrag“ für das ALEGrO-Projekt erstellt. Er beschreibt die archäologischen Informationen und die vom Bodendenkmalamt festgelegten Sicherungsmaßnahmen, die Amprion berücksichtigen musste, um die Bodendenkmäler entlang der Trasse zu erfassen.