Freiwillige Lastreduktion
Datenmeldeprozess für gezielte Lastreduktionsmaßnahmen für industrielle Großverbraucher gemäß §13 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder Energiesicherungsgesetz (EnSiG) in Notfallsituationen mit freiwilliger Teilnahme
Zur Stärkung der Resilienz der Stromversorgung bauen die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung (ÜNB) zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie in Abstimmung mit den Verteilnetzbetreibern die gezielte Stromverbrauchsreduktion einzelner industrieller Großverbraucher als Vorstufe vor kurzfristigen Lastreduktionsmaßnahmen wie der Anwendung der Abschaltkaskade gemäß VDE-AR-N 4140 auf. Mit dieser weiteren Sicherungsmaßnahme wird die Wahrscheinlichkeit der Anwendung dieser Abschaltkaskade noch weiter verringert. Wesentlicher Unterschied der Vorstufe zu kurzfristigen Lastreduktionsmaßnahmen wie der Abschaltkaskade ist die längere Vorlaufzeit von bis zu 72 Stunden. Notwendige Lastreduktionsmaßnahmen gem. VDE-AR-N 4140 werden hingegen im Regelfall sehr kurzfristig und mit einem Vorlauf von mindestens 12 Minuten angewiesen. In diesem Prozess bliebe für industrielle Großverbraucher damit nur eine sehr geringe Reaktionszeit, und Industriebetriebe könnten gegebenenfalls ihre Produktion nicht mehr geplant anpassen. Durch die in der Vorstufe vorgesehene längere Vorlaufzeit bei der vorbereiteten, gezielten Lastreduktion, können hingegen sowohl technische als auch finanzielle Risiken minimiert und eine bessere Planbarkeit für die industriellen Großverbraucher ermöglicht werden. Ziel ist ein möglichst effizientes und schadensbegrenzendes Vorgehen, welches insbesondere durch frühzeitige Abstimmung aller Beteiligten realisiert werden kann. Die Anweisung der Vorstufe erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 EnWG oder EnSiG ohne Vertrag und ohne Vergütung.
Dieser Ansatz zur Einführung einer Vorstufe zur Lastreduktion bei industriellen Großverbrauchern mit freiwilliger Teilnahme ist zwischen den ÜNB und dem BMWK sowie der BNetzA abgestimmt.
Die ÜNB haben im Dialog mit industriellen Großverbrauchern teilweise bereits einen Austausch von wesentlichen Stammdaten für die Umsetzung der Vorstufe und eine Indikation von Lastreduktionspotentialen vorgenommen.
Der Vorlauf von bis zu 72 Stunden zur verbindlichen Anweisung des jeweiligen Lastreduktionspotentials gegenüber teilnehmenden Industriebetrieben in Form von Bewegungsdaten würde im etwaigen Anwendungsfall gewährleisten, dass eine Umsetzung auf der Verbraucherseite schadensminimierend erfolgen kann (zielgerichtete Umplanung Produktion, geordnete Lastreduktion unter Berücksichtigung der Anlagen und Prozesse). Die Anweisung durch den ÜNB würde mindestens mit dem in der Datenübermittlung angegebenen Vorlauf sowie dem verbindlich gemeldeten Lastreduktionspotential erfolgen und durch die industriellen Großverbraucher eigenständig umgesetzt werden.
Die Bewegungsdaten werden in Form von Zeitreihen mit Viertelstundenwerten für ein identifiziertes Notfallzeitfenster in der Zukunft benötigt, um verbindliche Lastreduktionspotentiale für eine Anweisung zu erhalten. Daher ist für jeden Kalendertag des Notfallzeitfensters eine Meldung für den gesamten Kalendertag erforderlich, konkret das Lastreduktionspotential mit Vorlaufzeit für die Anweisung und die geplante Lastaufnahme. Industrielle Großverbraucher werden gebeten, ausschließlich das beiliegende Formular zur Meldung der geplanten Lastaufnahme und des Lastreduktionspotenzials zu nutzen. Eine Aufforderung zur Datenmeldung erfolgt nicht fortlaufend, sondern ausschließlich für vorab identifizierte Notfallzeitfenster in einer Gefährdungslage. Ab der Aufforderung zur Datenmeldung soll innerhalb von maximal sechs Stunden die vollständig ausgefüllte Meldung an den zuständigen ÜNB übermittelt werden. Anhand dieser Bewegungsdaten können die ÜNB im Notfallzeitfenster gezielte Lastreduktionen identifizieren und zur Lastreduktion auffordern. Weitere Hinweise und Kontaktdaten zur Datenübermittlung finden Sie im Datenmelde-Muster.
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Bei Interesse an der Teilnahme an der Vorstufe wenden Sie sich bitte an den zuständigen ÜNB. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit den betroffenen Verteilnetzbetreibern.