Marktgestützte Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit

Bekanntmachung der Beschaffung für die Beschaffungsregion Amprion Nord 1

1 Vorbemerkungen

Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet.

Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen.

Hinweis: Dokument 5 und Dokument 8 wurden am 21.02.2024 ergänzt.

2 Bekanntmachung und Fristen des Verfahrens

Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anlagenbetreiber (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in der Beschaffungsregion Amprion Nord 1 (im Folgenden: Beschaffungsregion) teilzunehmen.

Gegenstand der Beschaffung ist grundsätzlich die Bezuschlagung von zwei Schwarzstartanlagen. Da die Deckung des Bedarfes an Schwarzstartfähigkeit für die Beschaffungsregion auch davon abhängt, welche Anlagen an der Beschaffung teilnehmen (z.B. ob sie bereits Redundanzen aufweisen), kann in bestimmten Ausnahmefällen auch die Bezuschlagung von nur einer Schwarzstartanlage ausreichend sein. Die Zuschlagserteilung erfolgt auch in diesem Fall in der Reihenfolge gemäß der in Abschnitt 3.4 benannten Bewertungskriterien.

Die Beschaffung wird anhand der nachfolgenden Beschaffungsschritte durchgeführt:

Die Beschaffung wird anhand der nachfolgenden Beschaffungsschritte durchgeführt:
Nr. Beschaffungsschritt Datum bzw. Frist
0 Datum der Bekanntmachung 12.01.2024
1 Datum, bis zu dem Anbieter die zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen erforderlichen Dokumente abzugeben haben (Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen) 10.07.2024, 24:00 Uhr
2 Datum, bis zu dem der beschaffende ÜNB eine Rückmeldung zu etwaigen bei einer Angebotsabgabe erforderlichen Anpassungen geben wird (ÜNB-Rückmeldung zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen) 07.10.2024, 24:00 Uhr
3 Datum, bis zu dem Anbieter ein verbindliches Angebot abzugeben haben (Angebotsabgabefrist) 19.12.2024, 24:00 Uhr
4 Datum, bis zu dem der ÜNB spätestens die Auswahlentscheidung trifft und ggü. den Anbietern kommuniziert (Bewertung der Angebote & Zuschlagserteilung) 30.06.2025, 24:00 Uhr

Tabelle 1: Beschaffungsschritte und Zeitplan

Der ÜNB hat das Recht, den Zeitplan gem. Tabelle 1 einseitig anzupassen, wenn es während des Beschaffungsverfahrens zu Anpassungen der Festlegung BK6-21-023 der BNetzA kommen sollte, die eine Änderung des Zeitplans erforderlich machen.

An die Zuschlagserteilung schließen sich folgende Zeiträume an:
Beginn der Vorlaufzeit Entspricht Datum der Zuschlagserteilung, spätestens der Frist aus Tabelle 1, Beschaffungsschritt 4
Ende der Vorlaufzeit 01.07.2028, 00:00
Beginn des Erbringungszeitraums Entspricht Ende der Vorlaufzeit
Ende des Erbringungszeitraums 30.06.2038, 24:00

Tabelle 2: Vorlauf- und Erbringungszeitraum

Mit Erteilung des Zuschlags beginnt die Vorlaufzeit. Somit beträgt die Vorlaufzeit mindestens 3 Jahre. Während der Vorlaufzeit muss der bezuschlagte Anbieter die Schwarzstartanlage, sofern erforderlich, vollständig errichten oder ertüchtigen, um während des Erbringungszeitraums sämtliche Anforderungen gemäß Mustervertrag zu erfüllen. Sofern die Zuschlagserteilung vor dem spätestens möglichen Datum gemäß Tabelle 1, Nr. 4 erfolgt, verlängert sich die Vorlaufzeit entsprechend. Beginn und Ende des Erbringungszeitraums sowie Ende der Vorlaufzeit bleiben in diesem Fall unverändert.

Für die Beschaffung gelten folgende Rahmenbedingungen:

*In den Teilnahmevoraussetzungen werden unter anderem technische Anforderungen wie die mindestens erforderliche Wirkleistung der Schwarzstartanlage „Perf“ sowie die zu bevorratende Mindestmenge an Primärenergie „Wmin“ benannt bzw. auf die relevanten Abschnitte im Mustervertrag verwiesen.

Hinweise:

  • Alternative Angebote für dieselbe Schwarzstartanlage sind zulässig, sofern sich die Angebote in den technischen Konzepten oder Leistungsmerkmalen signifikant unterscheiden und eindeutig als (nicht kumulativ bezuschlagbare) Alternativen gekennzeichnet sind.
  • Zum Mustervertrag: Gelb markierte Stellen sind nach Bezuschlagung im Rahmen des Vertragsschlusses zu befüllen. Grau markierte Stellen dienen der Erläuterung von Regelungen, die nicht für jeden Vertrag einschlägig sind.
  • Eine Grafik zur Erläuterung der Parameter „Wmin“ und „Tmin“ finden Sie hier.

Zur Teilnahme an der Beschaffung (Beschaffungsschritt 1 & 3) nutzen Sie bitte folgende Dokumente:

  • Anhang 8 des Mustervertrags – Bürgschaft (sofern Anbieter sich entscheidet, diese bereits im Gebotsverfahren beizulegen)

3 Erläuterung der Beschaffungsschritte

3.1 Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen

Für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen (Beschaffungsschritt 1) ist das Dokument 5 „Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen“ an den ÜNB zu übermitteln. Gemeinsam mit dem Dokument sind, sofern für den Anbieter relevant, die Dokumente 6 (Bescheinigung über die Schwarzfallfestigkeit der Gasversorgung) und 7 (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Anschluss- und Transitnetzbetreibers) einzureichen. Ob die Dokumente für den jeweiligen Anbieter relevant sind, kann den Teilnahmevoraussetzungen (Dokument 1) entnommen werden. Nur Anbieter, die an dem Beschaffungsschritt 1 teilnehmen und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, sind im Anschluss zur Angebotsabgabe (Beschaffungsschritt 3) berechtigt.

3.2 ÜNB-Rückmeldung zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen

Im Beschaffungsschritt 2 meldet der ÜNB dem Anbieter zurück, ob er aus Sicht des ÜNB alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt oder welche Anpassungen er vorzunehmen hat, um ein zulässiges Angebot abgeben zu können. Der ÜNB behält sich vor, mit der Rückmeldung zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen vom Anbieter weitere Unterlagen zum Nachweis der Teilnahmevoraussetzungen anzufordern. Entsprechende Anpassungen und ggf. angeforderte Unterlagen sind zur erneuten Prüfung durch den ÜNB spätestens vier Wochen vor der Angebotsabgabefrist (Beschaffungsschritt 3) vom Anbieter einzureichen. Im Anschluss meldet der ÜNB dem Anbieter zurück, ob mit den angepassten bzw. ergänzten Unterlagen alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

3.3 Angebotsabgabe

Für die verbindliche Angebotsabgabe (Beschaffungsschritt 3) ist das Dokument 8 „Formular zur Angebotsabgabe“ an den ÜNB zu übermitteln. Es dürfen nur Anlagen teilnehmen, die zuvor eine Bestätigung des ÜNB über das Vorliegen aller Teilnahmevoraussetzungen erhalten haben.

Darüber hinaus sind nachfolgende Dokumente (erneut) anzufügen.

  • Dokument 5 – Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen
  • Sofern relevant: Dokument 6 – Bescheinigung über die Schwarzfallfestigkeit der Gasversorgung
  • Sofern relevant: Dokument 7 – Unbedenklichkeitsbescheinigung des Anschluss- und Transitnetzbetreibers

Sofern der Anbieter sich entscheidet, die Bürgschaft bereits im Gebotsverfahren beizulegen, ist auch Anhang 8 des Mustervertrags anzufügen.

Bis zum Ende der Frist des Beschaffungsschritt 3 hat der Anbieter die Möglichkeit, ein bereits eingereichtes Angebot zu ändern oder zu widerrufen.

3.4 Bewertung der Angebote & Zuschlagserteilung

Die Bewertung zulässiger Angebote erfolgt anhand der drei Bewertungsgruppen „Technische Kriterien auf Anlagenebene“, „Systemische Kriterien“ und „Preis“.

Sowohl für die Bewertungsgruppe „Technische Kriterien auf Anlagenebene“ als auch für die Bewertungsgruppe „Systemische Kriterien“ beträgt die insgesamt maximal erreichbare Punktzahl jeweils 30 Punkte. Die Bewertung der Kriterien erfolgt entsprechend der Vorgaben im „Dokument 4 – Bewertungsmatrix für technische und systemische Kriterien“.

Für die Bewertungsgruppe „Preis“ beträgt die insgesamt maximal erreichbare Punktzahl 40 Punkte. Der Angebotspreis ist in Euro pro MW (bezogen auf Perf) und Jahr anzugeben. Etwaige im Angebotspreis enthaltene Opportunitätskosten sind auf Basis des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres vor dem Datum der Angebotsabgabefrist (also im Rahmen der vorliegenden Beschaffung auf Basis des Kalenderjahrs 2023) anteilig in Euro pro MW (ebenfalls bezogen auf Perf) und Jahr auszuweisen. Die anteiligen Opportunitätskosten werden während des Erbringungszeitraums gemäß den Regelungen in Anhang 7 des Mustervertrages über einen Index jährlich angepasst.

Der ÜNB setzt für das Beschaffungsverfahren eine Preisobergrenze je Schwarzstartanlage in Höhe von 30.928 in Euro pro MW (bezogen auf Perf) und Jahr, entsprechend 6.185.600 €/Jahr. Ein Angebot, dessen Angebotspreis (inkl. etwaig enthaltener anteiliger Opportunitätskosten auf Basis des Kalenderjahrs 2023) oberhalb der Preisobergrenze liegt, kann nicht bezuschlagt werden.

Für die Auswahlentscheidung ist die Summe der in den einzelnen Bewertungsgruppen erreichten Punktzahlen maßgeblich. Bei gleicher Gesamtpunktzahl von zwei oder mehr Angeboten wird dasjenige Angebot bezuschlagt, welches bei den systemischen Kriterien die höhere Punktzahl erreicht hat. Ist auch dort eine gleiche Punktzahl gegeben, wird das Angebot mit dem günstigsten Preis bezuschlagt.

Die Auswahlentscheidung erfolgt seitens des ÜNB durch Erteilung des Zuschlags. Mit Erteilung des Zuschlags kommt je bezuschlagtem Angebot ein Vertrag über die Erbringung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“, gemäß dem „Dokument 3 – Mustervertrag inkl. Anhängen“ zwischen den/m entsprechenden Anbieter(n) und dem beschaffenden ÜNB zustande. Mit Erteilung des Zuschlags sind auch die gemäß Mustervertrag erforderlichen Dokumentationen zwischen entsprechenden Anbieter(n) und dem beschaffenden ÜNB abzustimmen. Die Bürgschaft gemäß Anhang 8 des Mustervertrages ist spätestens sechs Wochen nach Zuschlagserteilung an den beschaffenden ÜNB zu übersenden (sofern nicht bereits vor Zuschlagserteilung eingereicht).

4 Verfahren der Angebotsabgabe

Die Einreichung der im jeweiligen Beschaffungsschritt erforderlichen Unterlagen erfolgt per Mail-Versand an ten.noirpma@tratszrawhcs-gnubierhcssua. Maßgebend für die fristgerechte Einreichung ist die rechtzeitige elektronische Übermittlung der Unterlagen. Der ÜNB wird den Eingang der Unterlagen spätestens am auf die Frist folgenden Werktag bestätigen.

5 Rückfragen

Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung eines Anbieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den ÜNB unverzüglich und vor Abgabe seines Angebots darauf hinzuweisen. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind ebenfalls ausschließlich über die esserdatkatnoK an den ÜNB zu richten und werden von diesem schnellstmöglich beantwortet. Der späteste Zeitpunkt für den Eingang dieser Rückfragen oder das Verlangen nach weiteren Auskünften entspricht fünf Wochen vor Ende der Frist des Beschaffungsschrittes 3.

6 Hinweise zum Verfahren

6.1 Verfahrenssprache

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Der gesamte Schriftverkehr mit den ÜNB ist in deutscher Sprache zu führen.

6.2 Kosten des Verfahrens

Für die Teilnahme an der Ausschreibung entstehende Kosten der Anbieter werden nicht erstattet.

6.3 Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erbetene personenbezogene Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. c DSGVO i.V.m. § 12h EnWG sowie der Festlegung der BNetzA BK-6-21-023 zum Zwecke der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens gespeichert und verarbeitet. Der ÜNB verarbeitet diese Daten grundsätzlich nur, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Sobald der Zweck hierfür entfällt, werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz sind auf der folgenden Internetseite des ÜNB sowie auf schriftliche Anfrage an die Kontaktadresse des ÜNB einsehbar: https://www.amprion.net/Datenschutz.html

7. Vertraulichkeit und Schutz der Verfahrensintegrität

Anbieter dürfen Veröffentlichungen über das Vorhaben oder Teile davon sowie über weitere Informationen, welche ihnen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens bekannt werden, nur mit schriftlicher Zustimmung des ÜNB vornehmen.