ERÖRTERUNGS­TERMIN

 

Ein­wendungen und Stellung­nahmen werden vorgestellt


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UMSPANNANLAGE GARENFELD

 

Bau­arbeiten in vollem Gange


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BUNDES­VERWALTUNGS­GERICHT
 

Bau in Bestands­trasse bestätigt


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  Sehr geehrte Damen und Herren,      
 
  es gibt eine ganze Reihe Neuigkeiten in den verschiedenen Genehmigungsabschnitten des Projektes Kruckel-Dauersberg. So findet zum Beispiel in Witten ab dem 21. März der Erörterungstermin zum Abschnitt A1 zwischen Kruckel und Garenfeld statt. Dies ist für uns ein wichtiger Termin, um noch einmal über dieses bedeutende Energiewendeprojekt und den geplanten Freileitungsbau aufzuklären. Im Abschnitt B, im Märkischen Kreis, stehen wir in engem Kontakt mit dem Naturschutzbeirat und dem regionalen Netzbetreiber „Enervie Vernetzt“. Wir prüfen dort aktuell gemeinsam die Möglichkeiten, eine raumverträgliche Variante noch weiter zu optimieren. Für den rheinland-pfälzischen Abschnitt D hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kürzlich die Planungen bestätigt. Hier werden zurzeit der Freischnitt und die Wegebauarbeiten für den Leitungsbau vorbereitet.    
       
  Ein transparenter Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Kommunen ist uns wichtig, um frühzeitig zu informieren und zugleich die Interessen vor Ort aufzunehmen. In unserem Newsletter berichten wir ergänzend über die Aktivitäten aus den sechs Genehmigungsabschnitten sowie über unsere Dialogmaßnahmen und anstehende Termine.      
       
  Im Newsletter-Archiv können Sie die vorherigen Ausgaben abrufen.      
         
         
  Eine spannende Lektüre wünscht Ihnen        
         
  Ihr Claas Hammes      
       
  Projektkommunikation Amprion      
 
 

NEUES ZU DEN ABSCHNITTEN

 
  A1: Kruckel – Garenfeld C: Attendorn – Landesgrenze RP  
  A2: Garenfeld – Ochsenkopf D: Landesgrenze RP – Dauersberg  
  B: Ochsenkopf – Attendorn E: Landesgrenze RP – Siegen-Eiserfeld  
 
 
     
 
  ABSCHNITT A1: DORTMUND-KRUCKEL – HAGEN-GARENFELD (11 KM)  
 
  ERÖRTERUNGSTERMIN IM SAALBAU IN WITTEN  
     
  Der Erörterungstermin zu diesem Genehmigungsabschnitt startet am 21. März 2017 im Saalbau in Witten. Er kann bei Bedarf um drei Tage bis einschließlich 24. März 2017 verlängert werden. Anfang Februar hatte die Bezirksregierung Arnsberg über 900 Einladungen verschickt. Eingeladen sind alle, die sich mit einer Einwendung gegen die Planfeststellungsunterlagen gewendet haben. Zahlreiche Behörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange werden vertreten sein.  
     
  Mit der Einladung hat jeder einzelne Einwender auch unsere Antwort erhalten. Es ist uns sehr wichtig, auf die Fragen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger einzugehen und über das Leitungsbauprojekt aufzuklären. Die Einwendungen wurden durch unsere Fachabteilungen im Vorfeld eingehend geprüft. Allerdings kann bei der Planung nicht über alle Belange ein gegenseitiges Einvernehmen hergestellt werden. Der Erörterungstermin dient der Behörde unter anderem dazu, sowohl die Einwender als auch uns zu diesen Punkten anzuhören. Anschließend bereitet die Behörde ihre abschließende Entscheidung vor. Dabei berücksichtigt sie im Rahmen ihrer Abwägung die öffentlichen und privaten Belange.  
     
  Hier gelangen Sie zu den Planfeststellungsunterlagen.  
     
  Weitere Details zum Planfeststellungsprozess finden Sie hier.  
       
     
  UMSPANNANLAGE FÜR STROMVERSORGUNG IN ISERLOHN, LÜDENSCHEID UND HAGEN  
     
  Zwischen den Abschnitten A1 und A2 errichten wir in Garenfeld eine neue 380-/110-Kilovolt(kV)-Umspannanlage. Sie ist ein wichtiger Baustein, um die Stromversorgung der Haushalte und Industriebetriebe in der Region von Iserlohn, Lüdenscheid und Hagen sicherzustellen. Hier leben rund 350.000 Menschen. Die Bauarbeiten auf der 270 mal 300 Meter großen Fläche sind in vollem Gange. Zukünftig werden auf dem Gelände fünf Transformatoren stehen und den Strom von 380 Kilovolt auf 110 Kilovolt umspannen. Dies ist notwendig, um die Energie aus dem Strom-Transportnetz (380 Kilovolt) in die Verteilnetze (110 Kilovolt) der „Westnetz“ und der „Enervie Vernetzt“ einspeisen zu können.  
     
  Luftaufnahme von der Baustelle der Umspannanlage Garenfeld  
     
 
     
 
  ABSCHNITT A2: HAGEN-GARENFELD – PUNKT OCHSENKOPF (ISERLOHN) (10 KM)  
 
  FACHGESPRÄCHE MIT UMWELTVERTRETERN  
     
  Zu einem ersten Fachgespräch mit Umweltvertretern hatte die Stadt Hagen am 12. Januar 2017 ins Rathaus eingeladen. Thema war die natur- und landschaftsschutzrechtliche Bewertung der derzeit diskutierten Trassenvariante Hagen-Reh. Unter den 22 Teilnehmern waren Vertreter des Landesbetriebes Wald & Holz NRW, der Oberen und Unteren Landschaftsbehörden sowie des Landesbüros der Naturschutzverbände. Wichtige Voraussetzung, um die Variante Hagen-Reh als Vorzugstrasse zu beantragen, wäre, dass sie den naturschutzfachlichen Gesetzen und Verordnungen entspricht. Auch müssten die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Im Fall einer Klage muss die Vorzugstrasse einer möglichen Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig standhalten. Die Belange des Naturschutzes wurden von den Umweltvertretern als sehr bedeutend bewertet. Aufgrund der fachlichen und rechtlichen Komplexität kam die Runde zu keiner abschließenden Bewertung.  
     
  In den kommenden Monaten wird die Stadt Hagen die Umweltvertreter zu einem weiteren Fachgespräch einladen. Dem ersten Fachgespräch war am 30. November 2016 eine überparteiliche Gesprächsrunde mit 32 Teilnehmern aus Politik, Verwaltung sowie Sprechern der Bürgerinitiativen und Vertretern unseres Unternehmens vorausgegangen. Eine weitere parteiübergreifende Gesprächsrunde wird im Anschluss an das zweite Fachgespräch der Umweltvertreter stattfinden, um über den zurückliegenden Prozess und die Ergebnisse zu informieren.  
     
  Eine detaillierte Karte zur Varianten-Betrachtung im Raum Hagen inklusive der Umweltaspekte finden Sie hier.  
     
  Die Planfeststellungsunterlagen für den Genehmigungsabschnitt A2 wollen wir Anfang 2018 einreichen.  
     
   
     
 
  ABSCHNITT B: PUNKT OCHSENKOPF (ISERLOHN) – PUNKT ATTENDORN (35 KM)  
 
  DIALOG WIRD FORTGESETZT  
     
  Die Vertreter von Naturschutz und Landwirtschaft hatten in Nachrodt-Wiblingwerde ihre Bedenken bezüglich der Variante Wiblingwerde Ost geäußert. Für ihren Bau müsste zusätzlicher Wald eingeschlagen werden. Sie sehen für diesen alternativen Trassenverlauf nur eine Chance, wenn die neue 380-kV-Freileitung mit einer vorhandenen Freileitung des Verteilnetzbetreibers „Enervie Vernetzt“ auf einem Mast zusammengelegt würde. Gemeinsam mit „Enervie Vernetzt“ untersuchen wir derzeit, ob das möglich wäre. In jedem Fall müssen die Betriebssicherheit der Leitungen und die Versorgungssicherheit der Region auch in Zukunft gewährleistet sein.  
     
  Wichtige Voraussetzung, um die Variante Wiblingwerde Ost als Vorzugstrasse zu beantragen, wäre, dass sie den naturschutzfachlichen Gesetzen und Verordnungen entspricht. Auch müssen die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.  
     
  Die Planfeststellungsunterlagen für den Genehmigungsabschnitt B wollen wir in diesem Jahr einreichen.  
     
 
     
 
  ABSCHNITT C: PUNKT ATTENDORN – LANDESGRENZE RHEINLAND-PFALZ (38 KM)  
 
  DIE PLANFESTSTELLUNGSUNTERLAGEN WERDEN ERSTELLT  
     
  Nach dem erfolgreichen Dialog der vergangenen Monate bereiten wir derzeit die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren in diesem Abschnitt vor. Im Rahmen dieses Verfahrens beantragen wir auch die Genehmigung der Umspannanlage Junkernhees. Dazu haben wir uns entschlossen, um die Standortsuche für die Umspannanlage so nachvollziehbar wie möglich zu gestalten. Dafür sind Ergänzungen in den Antragsunterlagen erforderlich, die zu einer neuen Terminplanung führen: Voraussichtlich können wir den Antrag auf Planfeststellung bei der Bezirksregierung Arnsberg Mitte dieses Jahres einreichen.  
     
   
     
 
  ABSCHNITT D: LANDESGRENZE RHEINLAND-PFALZ – DAUERSBERG;
PUNKT MUDERSBACH – LANDESGRENZE RHEINLAND-PFALZ (17 KM)
 
 
  BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESTÄTIGT PLANUNG FÜR DEN BAU IM VORHANDENEN TRASSENRAUM  
     
  Am 15. Dezember 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss für diesen Genehmigungsabschnitt bestätigt. Ziel unserer Planung war es, Siedlungsgebiete bestmöglich zu entlasten und gleichzeitig den Naturraum nicht über Gebühr neu zu belasten. Gegen den Planfeststellungsbeschluss hatten die beiden rheinland-pfälzischen Ortsgemeinden Brachbach und Mudersbach geklagt. In den Urteilsbegründungen stellte das Bundesverwaltungsgericht nun fest, dass der beklagte Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord rechtmäßig ist. Insbesondere betrifft dies den Punkt der Alternativen-Prüfung. Das Gericht hat dem geplanten Leitungsbau in der bereits vorhandenen Trasse zugestimmt. Aufgrund der existierenden Vorbelastung sind vorrangig vorhandene Trassenräume zu nutzen. Nach Ansicht der Richter müssen Anlieger damit rechnen, dass bestehende Freileitungen verstärkt werden.  
     
  Die Urteilsbegründungen finden Sie unter den beiden nachfolgenden Links:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=151216U4A3.15.0
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=151216U4A4.15.0
 
     
  Um das Vorhaben zügig realisieren zu können, setzen wir nun die Verhandlungsgespräche mit Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern fort. Aktuell informieren wir insbesondere Eigentümer von betroffenen Waldflächen über das weitere Vorgehen. In diesem Jahr wollen wir mit dem Trassenfreischnitt und dem erforderlichen Ausbau der Waldwege beginnen.  
     
 
     
  ABSCHNITT E: LANDESGRENZE RHEINLAND-PFALZ – SIEGEN-EISERFELD (1,2 KM)  
     
KLAGEVERFAHREN DER ORTSGEMEINDE MUDERSBACH GEGEN NRW
     
  Die Bezirksregierung Arnsberg erteilte Ende Juli 2015 den Planfeststellungsbeschluss für diesen 1,2 Kilometer langen Genehmigungsabschnitt. Auch hiergegen klagte die Gemeinde Mudersbach beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Verfahren wurde zunächst bis zum Ausgang des Klageverfahrens der Gemeinde Mudersbach (siehe oben Abschnitt D) ruhend gestellt. Über das weitere Vorgehen liegen uns noch keine Informationen vor.  
     
  Weitere Hintergrundinformationen zum Projekt und zu den Themen Netzausbau und Energiewende finden Sie auf der Netzausbauseite von Amprion.  
     
  Über das Projekt und seine Notwendigkeit zur Realisierung der Energiewende informiert auch die Bundesnetzagentur auf ihrer Netzausbauseite.  
     
         
      KONTAKT:  
  WWW.AMPRION.NET NETZAUSBAU.AMPRION.NET Kruckel-Dauersberg@amprion.net  
       
     
 
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