BUNDESFACH-
PLANUNG

Stand der Bundesfachplanung

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MITREDEN

Frühzeitig Stellungnahmen einbringen

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A-NORD

Dialog gestartet

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  Sehr geehrte Damen und Herren,      
 
  wieder ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung von Ultranet geschafft: Die so genannten §8-Unterlagen für die Bundesfachplanung des Ultranet-Abschnitts in Südhessen gingen zur Prüfung an die Bundesnetzagentur. Es sind die umfassenden Unterlagen, die in die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Möglichkeit der Stellungnahme gehen. Für zwei weitere Genehmigungsabschnitte wurde uns der Untersuchungsrahmen mitgeteilt, so dass vergleichbare Unterlagen für diese Bereiche in Vorbereitung sind.    
       
  Das heißt allerdings nicht, dass Mitreden nicht mehr möglich ist – im Gegenteil: Die Genehmigungsverfahren sehen auch im weiteren Verlauf umfangreiche Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsbeteiligung vor.      
       
  Wir wollen erklären, informieren – und zuhören. Ihre Stellungnahmen wollen wir so frühzeitig wie möglich berücksichtigen. Für das „Schwesterprojekt“ A-Nord bildet der Start in die Dialogphase daher ebenfalls einen wichtigen Meilenstein.      
       
  Mehr dazu in diesem Newsletter, viel Spaß bei der Lektüre!    
       
  Freundliche Grüße    
         
  Ihre Joëlle Bouillon      
  Projektkommunikation Amprion      
 
       
 
 
     
 
  SÜDHESSEN: ABSCHNITT A, RIEDSTADT - WALLSTADT  
 
  UMFASSENDE UNTERLAGEN EINGEREICHT  
     
  Mitte Juni hat Amprion fristgerecht die Unterlagen nach §8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für die Bundesfachplanung eingereicht – insgesamt mehr als 1.800 Seiten. Die Bundesnetzagentur prüft diese nun auf Vollständigkeit. Die Unterlagen enthalten Alternativenvergleiche, Umweltbericht, Raumverträglichkeitsstudie, die Darlegung der öffentlichen und privaten Belange und umfassende Anhänge wie Natura 2000-Verträglichkeitsstudien und artenschutzrechtliche Prognosen. Diesen Untersuchungsrahmen hatte die Behörde auf Basis der Ergebnisse der Antragskonferenz Anfang 2015 festgelegt. Nach Prüfung auf Vollständigkeit wird die Behörde die Unterlagen öffentlich auslegen. Bürger und Träger öffentlicher Belange können dann Stellungnahmen einbringen.  
     
     
  ABSCHNITT D UND E: WEISSENTHURM – RIEDSTADT/ROMMERSKIRCHEN – WEISSENTHURM  
 
  UNTERSUCHUNGSRAHMEN FÜR BUNDESFACHPLANUNG STEHT FEST  
     
  Im Nachgang der Antragskonferenz am 24. Februar in Mainz hat die Bundesnetzagentur am 1. Juli 2016 den Untersuchungsrahmen für Abschnitt D (Weißenthurm – Riedstadt) veröffentlicht. Der Untersuchungsrahmen für Abschnitt E, der sich nördlich bis Rommerskirchen anschließt und dessen Verfahren mit der Antragskonferenz am 19. April dieses Jahres in Siegburg begann, steht seit dem 22. August 2016 fest.

Der Untersuchungsrahmen sieht jeweils vor, welche Unterlagen und Gutachten Amprion nach § 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für die Bundesfachplanung vorlegen muss – für Abschnitt D bis zum 24. Februar 2017 und für Abschnitt E bis zum 22. Juni 2017. Anschließend prüft die Bundesnetzagentur die Unterlagen auf Vollständigkeit und legt sie öffentlich aus. Dann hat die Öffentlichkeit wiederum die Möglichkeit, sich zu beteiligen.
 
 
     
  MITREDEN  
     
  FRÜHZEITIG STELLUNGNAHMEN EINBRINGEN  
     
  Formelle Beteiligungsverfahren sind Teil der Bundesfachplanung und des Planfeststellungsverfahrens der Bundesnetzagentur: Betroffene, Experten und die gesamte Öffentlichkeit können zu Plänen und Entwürfen Stellung nehmen. Die Bundesnetzagentur berücksichtigt diese Stellungnahmen dann bei ihren Entscheidungen. Jeder kann seine Hinweise einbringen und zum Beispiel auf parallele Planungen vor Ort aufmerksam machen. Die Beteiligung bereits in der Bundesfachplanung ist wichtig: Der von der Bundesnetzagentur festgelegte Trassenkorridor ist für das anschließende Planfeststellungsverfahren für die konkrete Detailplanung für Amprion verbindlich. Die Stellungnahmen müssen innerhalb vorgegebener Fristen bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Sobald diese feststehen, informieren wir in unseren Terminen darüber.  
     
 
     
  A-NORD  
     
DIALOG ZU A-NORD GESTARTET
     
  Bis 2025 soll die Gleichstromverbindung ab Osterath bis an die Küste weitergeführt werden – gemeinsam bilden A-Nord und Ultranet dann den „Korridor A“. Zum Auftakt der Planungsphase von A-Nord haben wir Anfang Oktober 2016 den Dialog für die Gleichstromleitung zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eröffnet. Bevor Amprion genaue Trassenkorridore ermittelt, sind in mehreren Stufen Gespräche mit Interessensgruppen wie Bürgern sowie Verwaltung und Politik geplant. Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird sich bis Anfang 2018 erstrecken.
Korridor A soll künftig eine der Hauptschlagadern im deutschen Übertragungsnetz darstellen und die stetig wachsende Windenergie vom Norden in die Mitte und den Süden Deutschlands transportieren. Als Gleichstromverbindung entlastet Korridor A das Wechselstromnetz und transportiert effizient große Mengen Energie über weite Strecken.
 
     
 
 
     
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
 
 
  „IST DER GESUNDHEITSSCHUTZ BEIM HYBRID-BETRIEB ERFORSCHT?“  
 
  Amprion legt strenge Maßstäbe an die Planung an, um den bestmöglichen Immissionsschutz zu erzielen. Die Anforderungen der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung für elektrische und magnetische Felder werden auf jeden Fall eingehalten und stellen sicher, dass es durch den Betrieb der Leitung zu keinen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit kommt. Das gilt für unser Wechselstromnetz ebenso wie für die hinzukommenden Gleichstromleitungen – und auch für den Hybrid-Betrieb, wie wir ihn für Ultranet planen.
Zu Wechselstrom-Magnetfeldern von Freileitungen liegen zahlreiche Studien vor, die keinen Nachweis gesundheitlicher Gefahren erbracht haben. Das Magnetfeld, das von der Gleichstromübertragung erzeugt wird, liegt unter dem des Erdmagnetfeldes. Daher müssen wir die Ergebnisse der durchgeführten Studien nicht in einem neuen Licht betrachten. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind wir im Übrigen verpflichtet, die elektrischen und magnetischen Felder zu berechnen und die Ergebnisse transparent zu machen.
 
 
         
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  Die Amprion GmbH ist ein führender Übertragungsnetzbetreiber in Europa und betreibt mit 11.000 Kilometern das längste Höchstspannungsnetz (220/380 kV) in Deutschland. Von Niedersachsen bis zu den Alpen: unsere Regelzone überspannt die Bundesländer Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden Württemberg und Bayern. Als innovativer Dienstleister bietet Amprion Industriekunden und Netzpartnern höchste Versorgungssicherheit. Darüber hinaus ist Amprion verantwortlich für die Koordination des Verbundbetriebs in Deutschland sowie im nördlichen Teil des europäischen Höchstspannungsnetzes.