BUNDESFACH-
PLANUNG

Letzte Antrags- konferenz im April

Zum Artikel

DIALOG

Neue Broschüre

Zum Artikel

NEP 2025

Neue Netze für neue Energien

Zum Artikel

 
 
         
 
  Sehr geehrte Damen und Herren,      
 
  im April steht die letzte von fünf Antragskonferenzen für Ultranet an. Mit dieser ist in allen Genehmigungsabschnitten zwischen Osterath und Philippsburg die Bundesfachplanung eröffnet.    
       
  Lange bevor wir Ultranet in das formale Verfahren eingebracht haben, wurde seine Erforderlichkeit wie die einer Vielzahl anderer Projekte im Netzentwicklungsplan (NEP) dargelegt. Im NEP sind die Ausbauprojekte im deutschen Übertragungsnetz der kommenden zehn Jahre beschrieben. Amprion und die anderen drei Übertragungsnetzbetreiber erstellen jährlich bzw. nunmehr alle zwei Jahre den Netzentwicklungsplan auf Basis unterschiedlicher Szenarien, die anhand aktueller Daten beschreiben, wie sich Stromerzeugung und -verbrauch entwickeln können. Dies ist der sogenannte Szenariorahmen. Zum NEP-Entwurf können Bürger, Verbände und Institutionen Stellung nehmen. Die Bundesnetzagentur prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich unverzichtbaren und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen anschließend in das Bundesbedarfsplangesetz ein. Dieses wurde zuletzt zum 31.12.2015 novelliert. Veränderungen für Ultranet ergaben sich aus der Gesetzesnovelle und dem im März 2016 veröffentlichten NEP-Entwurf jedoch nicht.      
       
  Mehr dazu in diesem Newsletter, viel Spaß bei der Lektüre!    
       
  Freundliche Grüße    
         
  Ihre Joëlle Bouillon      
  Projektkommunikation Amprion      
 
       
 
 
     
 
  BUNDESFACHPLANUNG  
 
  ANTRAGSKONFERENZ ZUM ABSCHNITT E
AM 19. APRIL 2016
 
     
  Am 19. April findet in der Rhein-Sieg-Halle in Siegburg ab 9 Uhr die Antragskonferenz für den Ultranet-Abschnitt E von Rommerskirchen bis Weißenthurm statt. Während der Konferenz sammelt die Bundesnetzagentur Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit der Planung. Auf Basis der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Behörde in einem Untersuchungsrahmen fest, welche Unterlagen und Gutachten Amprion nach § 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) vorlegen muss. Die Unterlagen werden danach über mehrere Monate erarbeitet und zur öffentlichen Beteiligung ausgelegt. Mit der Bundesfachplanung entscheidet die Behörde über den Trassenkorridor für die Leitung.  
     
  Vor dem Start der Bundesfachplanung fanden auch im Abschnitt E zwischen Rommerskirchen und Weißenthurm öffentliche Informationsveranstaltungen statt, um die Inhalte des Antrags und die weiteren Beteiligungsmöglichkeiten persönlich vorzustellen. Insgesamt rund 200 Anwohner nutzten bei vier Infomärkten die Gelegenheit, sich in persönlichen Gesprächen zu informieren und Fragen zu stellen. Das Angebot setzen wir an unterschiedlichen Orten und zu Fortschritten im Projekt in Abstimmung mit den Kommunen weiter fort. Nächster Bürger-Infomarkt:
  • 6. Juni, 17 – 20 Uhr in Hünfelden
    Mehrzweckhalle Dauborn
    Nassauer Straße, 65597 Hünfelden
 
     
  Infomarkt für Abschnitt E, 24.2.2016 in Hürth  
 
     
  DIALOG  
     
  BROSCHÜRE INFORMIERT ÜBER ELEKTRISCHE UND MAGNETISCHE FELDER  
     
  Viele Fragen, die bei unseren Informationsveranstaltungen gestellt werden, beziehen sich auf die Auswirkungen der elektrischen und magnetischen Felder. Gemeinsam mit den anderen drei Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, TenneT und TransnetBW haben wir deshalb eine Broschüre veröffentlicht, in der wir über die Entstehung und Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern in der Natur, im Alltag und beim Stromtransport informieren. Die Informationsbroschüre finden Sie unter: http://www.netzentwicklungsplan.de/informationsmaterial/basisinformationen  
     
 
     
  NETZENTWICKLUNGSPLAN 2025  
     
NEUE NETZE FÜR NEUE ENERGIEN
     
  Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben Anfang März den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2025 und des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) 2025 der Bundesnetzagentur übergeben und auf www.netzentwicklungsplan.de veröffentlicht. Veränderungen für Ultranet ergeben sich hieraus nicht. Die Gleichstromverbindung ist seit mehreren Jahren im NEP enthalten und seit 2013 im Bundesbedarfsplan gesetzlich verankert.  
     
  Jährlich – bzw. seit einer Gesetzesnovellierung Ende 2015 nunmehr alle zwei Jahre – müssen die Netzbetreiber einen Plan für den Ausbau der Übertragungsnetze erarbeiten, um den sich verändernden energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Ergebnis dieser Arbeit ist der NEP. Er soll alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Netzes enthalten, die in den jeweils nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind.  
     
  Die konkrete Planung von geografischen Verläufen von Stromleitungen und genaue technologische Lösungen sind nicht Teil des Netzentwicklungsplans. Diese entscheiden sich in den nachgelagerten Genehmigungsverfahren – bei Ultranet beispielsweise im ersten Schritt mit der Bundesfachplanung. Wie beim NEP kann sich die Öffentlichkeit mehrmals auch in den Genehmigungsverfahren intensiv beteiligen.  
 
 
     
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
 
 
  „WIRD ULTRANET WIE ANDERE GLEICHSTROMLEITUNGEN ERDVERLEGT?“  
 
  Mit der Aktualisierung des Bundesbedarfsplangesetzes zum 31.12.2015 sind neue Regelungen für die Erdverkabelung in Kraft getreten. Ultranet zählt nicht zu den Gleichstromprojekten, die im Gesetz die Kennzeichnung erhielten, vorrangig Erdkabel zu nutzen. Das liegt daran, dass für Ultranet schon bestehende Leitungen genutzt werden können und auf den Neubau sowohl eines Erdkabels als auch einer Freileitung weitestgehend verzichtet werden kann. Eine Ausführung des Ultranet als Gleichstrom-Erdkabel sehen wir im Vergleich zur Nutzung der bestehenden Leitungen als nachteiliger an. Da die bereits vorhandenen Wechselstromleitungen nicht wegfallen würden, hätte eine Erdverkabelung bei der geplanten Gleichstromverbindung keine entlastende Wirkung auf den Raum. Vielmehr entstünden durch einen zusätzlichen Kabelgraben weitere Eingriffe in Natur und Landschaft. Vor diesem Hintergrund wurde Ultranet nicht als Projekt zur vorrangigen Erdverkabelung in die Liste der Gleichstrom-Erdkabelprojekte aufgenommen.  
 
         
      KONTAKT:  
  WWW.AMPRION.NET NETZAUSBAU.AMPRION.NET ultranet@amprion.net  
       
     
 
  © 2016 AMPRION GMBH   IMPRESSUM  
     
 
  Die Amprion GmbH ist ein führender Übertragungsnetzbetreiber in Europa und betreibt mit 11.000 Kilometern das längste Höchstspannungsnetz (220/380 kV) in Deutschland. Von Niedersachsen bis zu den Alpen: unsere Regelzone überspannt die Bundesländer Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden Württemberg und Bayern. Als innovativer Dienstleister bietet Amprion Industriekunden und Netzpartnern höchste Versorgungssicherheit. Darüber hinaus ist Amprion verantwortlich für die Koordination des Verbundbetriebs in Deutschland sowie im nördlichen Teil des europäischen Höchstspannungsnetzes.